Grundregeln
- Die Teilnahme am Flugverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
- Jeder Luftfahrzeugführer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
- Der grobe Verstoß gegen diese Regeln oder gegen angeordnete Verhaltensweise kann mit der Vergabe von Bußgeldern und womöglich sogar dem Entzug der Fluglizenz geahndet werden.
- Die Helikopter / Luftfahrzeuge dürfen im gesamten Luftraum über und zwischen den Inseln verwendet werden.
- Luftfahrzeuge dürfen nur auf dafür vorgesehenen Landestellen abgestellt werden. Desweiteren dürfen Luftfahrzeugführer ihre Luftfahrzeuge abseits von Straßen, Gebäuden und anderen Bauten abstellen, solange dieses Abstellen den fließenden Verkehr am Boden nicht behindert und die Dauer 15 Minuten nicht überschreitet. Bei längerem Abstellen muss auf die realistische Unterbringung geachtet werden! Des weiteren darf ein Helikopter nur teleportiert werden, wenn dieser anders nicht mehr abheben kann / feststeckt.
- Das Landen auf öffentlichen Gebäuden ist untersagt. Des Weiteren ist das Landen auf fremden Grundstücken nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Inhabers gestattet.
- Es gibt keine vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit im Luftraum über GM Island. Dies ist auch der Grund, weshalb jeder Luftfahrzeugführer die für seinen Trainingsstand und für seinen aktuellen Flugzustand angemessene Geschwindigkeit wählen muss.
- Es gilt ein generelles Vorflugrecht von Luftfahrzeugen des öffentlichen Dienstes. Hierzu gehören die Helikopter der Polizei und Notärzte.
- Während der gesamten Phase des Flugzustandes sollte ein geeigneter Mindestabstand zu anderen Luftfahrzeugen eingehalten werden. Alle Luftfahrzeugführer sind zur ständigen Luftraumbeobachtung verpflichtet, um mögliche Zusammenstöße in der Luft zu vermeiden.
- Mit einem Luftfahrzeug dürfen keine Gegenstände unterflogen werden. Dieses Manöver bietet eine zu große Kollisionsgefahr. Hierzu gehört z.B. das Unterfliegen von Strommasten und das Fliegen des Luftfahrzeuges in (U-Bahn-)Tunneln.
- Während des Reisens mit dem Luftfahrzeug muss eine gewisse Reiseflughöhe eingehalten werden. Es ist eine generelle Mindestflughöhe von 400 Fuß einzuhalten. Über Gebirgen und Waldgebieten muss die Mindestflughöhe entsprechend angehoben werden. Selbiges gilt beim Überflug großer Gewässer.
- Die Inbetriebnahme eines Luftfahrzeuges, während man Fahndungspunkte der Polizei besitzt, ist verboten und kann bei Verstoß mit dem Entzug der Lizenz oder mit hohen Bußgeldern geahndet werden. Bei Gefahr für das Leben anderer kann im Einzelfall ein Abschuss erfolgen.
- Prinzipiell hat der Luftfahrzeugführer dafür Sorge zu tragen, dass er mit genug Kerosin im Tank abhebt. Sollte ein Luftfahrzeug während des Fluges aufgrund von Treibstoffmangel notgelandet werden, so muss der Luftfahrzeugführer die Unfallstelle absichern und einen Dritten bitten, einen Kanister mit Kerosin zu besorgen.
- Nach einem Flugunfall und einer daraus resultierenden Beschädigung des Luftfahrzeuges sollte der Halter des Luftfahrzeuges eine geeignete Werkstatt aufsuchen, um die Lufttüchtigkeit des Fluggerätes wieder herzustellen.
Zusätzlich gibt es die Parkdefinition der Polizei. Die solltest du dir auch ansehen! 🙂
Hinweis
Bitte sieh dir auch noch das Tutorial zur richtigen Bedienung / Steuerung deines Autos an: