Grundregeln
- Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
- Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
- Ist es durch andere Verkehrszeichen oder Ampeln nicht anders ausgewiesen, gilt an jeder Kreuzung die Regel „Rechts vor Links“.
- Der grobe Verstoß gegen diese Regeln oder gegen folgende Verkehrszeichen angeordnete Verhaltensweise kann mit der Vergabe von Punkten (und damit auch dem Entzug der Fahrerlaubnis) oder mit Bußgeldern (Geldstrafen) geahndet werden.
- Fahrzeuge dürfen NUR auf dafür vorgesehenen Straßen & Wegen genutzt werden.
- Das Abstellen des Fahrzeuges innerhalb von Halte- oder Parkverbotszonen, mitten auf der Straße oder auf dem Fußweg ist verboten. Es muss ein richtiger Parkplatz genutzt werden – ansonsten drohen hohe Strafen wegen Falschparken! Natürlich darf man auch auf einem eigenen Parkplatz auf seinem Grundstück parken.
- Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt innerorts immer 50 km/h, außerorts normalerweise 100 km/h – auf Autobahnen unendlich viel, außer, es ist durch Verkehrszeichen anders angeordnet. Einige Ausnahme sind Einsatzfahrzeuge mit Sondersignal, die die Geschwindigkeitsbegrenzung überschreiten dürfen.
- Wenn in der Nähe ein Einsatzfahrzeug mit Warnsignal (Sirene) zu sehen oder zu hören ist, muss der Verkehrsteilnehmer die Geschwindigkeit verringern und am Straßenrand halten. Gleiches gilt nach Aufforderung durch die Polizei.
- Überholvorgänge dürfen stets nur im zulässigen Geschwindigkeitsbereich durchgeführt werden. Zudem ist das Überholen an Fußgängerüberwegen und an unübersichtlichen Stellen verboten.
- An einem STOP-Schild muss man zusätzlich zum Vorfahrt gewähren davor anhalten und genau die Vorfahrt prüfen.
- Auf Autobahnen darf nur in die dafür vorgesehene Fahrtrichtung gefahren werden. Wird eine Ausfahrt verpasst, muss die nächstmögliche benutzt werden.
- Prinzipiell hat der Verkehrsteilnehmer dafür Sorge zu tragen, dass er mit genug Treibstoff im Tank losfährt. Sollte das Fahrzeug auf offener Strecke liegenbleiben, sollte der Verkehrsteilnehmer die Unfallstelle absichern und einen Bekannten bitten, einen Kanister mit Treibstoff zu besorgen. Ein Teleportieren mit dem Schlüssel ist unzulässig.
- Nach einem Autounfall mit Beschädigungen am Fahrzeug sollte der Verkehrsteilnehmer eine Werkstatt in der Nähe aufsuchen und das Fahrzeug reparieren lassen.
- Das Fahren in öffentlichen Gebäuden, Tunneln o.Ä, ist untersagt (Ausnahme: Fahrräder und Schlitten).
- Solltest du dich mit deinem Fahrzeug untaktisch bzw. unrealistisch verhalten oder mehrfach negativ auffallen, kann es zu einem Entzug des Führerscheins oder zu anderen Sanktionen kommen.
Zusätzlich gibt es die Parkdefinition der Polizei. Die solltest du dir auch ansehen! 🙂
Beispiele für Verkehrszeichen
Dieses Zeichen zeigt einen nutzbaren Dauer-Parkplatz an.
Dieses Zeichen taucht oft vor dem Beginn einer zweispurigen Straße auf – hier darf man nur rechts vorbeifahren.
In Bereiche mit diesem Zeichen darf man nicht einfahren.
Dieses Zeichen wird oft mit einem Spiegelei verglichen. Hier hat man Vorfahrt, außer es gibt eine Ampel.
An diesem Zeichen muss man anderen die Vorfahrt gewähren.
Dieses Zeichen gibt die maximal erlaubte Geschwindigkeit an.
Halte- und Parkverbot (Anfang)
Halte- und Parkverbot (Ende)
Hinweis
Bitte sieh dir auch noch das Tutorial zur richtigen Bedienung / Steuerung deines Autos an: